Zwischen dem Campinggast und der Campingplatz Elbstrand Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anzahlung / Gesamtzahlung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
Mit der Anzahlung / Gesamtzahlung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Zahlungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes.
Das Unternehmen ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen.
Während des gebuchten Reisezeitraums sind Personenwechsel nicht gestattet.
Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden.
Zusätzliche Personen, Tiere und Zelte sind anmelde- und gebührenpflichtig.
Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises oder die Reservierungsgebühr innerhalb von 5 Tagen zu überweisen.
Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung / Reservierungsgebühr schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten.
Im Falle einer Anreise nach Rezeptionsschluss ist eine Benachrichtigung notwendig.
Der Campingbetrieb empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung.
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.
Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung verpflichtet.
Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden.
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden.
In der Vor- und Nebensaison gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Nicht gestattet ist / sind: Pools auf dem Stellplatz, Sperrmüllentsorgung, Hoverboards.
Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht.
Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände.
Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen.
Campingplatz Elbstrand Betriebsgesellschaft mbHStand 01.07.2025